Fonds sexueller Missbrauch
Beim Fonds Sexueller Missbrauch können Betroffene bestimmte Leistungen beantragen. Antragsberechtigt sind Betroffene, die als Kinder und Jugendliche im familiären Bereich sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.
Da die Richtlinien überarbeitet werden, ist zur Zeit keine Antragstellung möglich.
Weitere Infos unter:
www.fonds-missbrauch.de

